Ab 01.05.2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEv 2014) in Kraft
Die Ziele der neuen Energieeinsparverordnung (EnEv 2014) sind klar definiert: In Gebäuden soll mehr Energie eingespart werden, vor allem beim Heizen, Kühlen, Lüften und Beleuchten. Die neue EnEV 2014 gilt ab 01.05.2014. Alle Neuerungen im Überblick:
Was ist eigentlich das Hauptziel der Energieeinsparverordnung (EnEv 2014)?
Warum gibt es diese Energieeinsparverordnung überhaupt? Die Bundesregierung will bis zum Jahr 2050 einen möglichst klimaneutralen Gebäudestand in der Bundesrepublik Deutschland schaffen. Um dieses Ziel zu erreichen, soll mehr Energie in Gebäuden eingespart werden, besonders beim Heizen und Kühlen, aber auch beim Lüften und Beleuchten von Gebäuden. Die EnEV 2014 verschärft die Regeln für Neubauten ab dem Jahr 2016. Privatpersonen und Handwerksunternehmen müssen sich nach der EnEV 2014 richten, ansonsten drohen empfindliche Strafen. Besonders interessant sind die Neuerungen für Alt- und Neubauten:
Altbauten
Heizungsanlagen müssen von nun an nach 30 Jahren ersetzt werden, wenn sie nach dem 01.01.1985 eingebaut worden sind. Allerdings gibt es hier einige Ausnahmen zu beachten: Von dieser Pflicht sind Ein- und Zweifamilienhausbesitzer befreit, die zum 01.02.2002 in ihrem Haus mindestens eine Wohnung selbst nutzten. Sollte es zu einem Eigentümerwechsel der Immobilie kommen, so muss der neue Besitzer der Austauschpflicht innerhalb von zwei Jahren nachkommen.
Öl- und Gasheizkessel: Ab 2015 müssen ALLE Öl- und Gasheizkessel, die vor 1985 eingebaut worden sind, stillgelegt werden. Dämmung: Das Stichwort hierbei ist die oberste Geschossdecke. Wenn diese nicht den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz erfüllen, müssen diese spätestens bis Ende 2015 nachträglich gedämmt werden. Mit der obersten Geschossdecke sind Decken von beheizten Räumen gemeint, die direkt an ein nicht beheiztes Dachgeschoss angrenzen. Ist das darüber liegende Dach jedoch ausreichend gedämmt, besteht keine Dämmpflicht für die oberste Geschossdecke mehr.