Achtung: Haftungsrisiko für Planer bei der Raumlufthygiene
Gerade Planer (Architekten, Handwerksbetriebe und Bauherren) sollten sich den nachfolgenden Text in Ruhe durchlesen: Energetische Sanierungen und Neubauten müssen immer luftdichter ausgeführt werden. Der Vorteil dadurch ist der Energieverbrauch, der sich positiv auf Ihr Objekt auswirkt. Das Wichtigste hierbei ist die Planung und die Ausführung. Sollte darauf nicht ausreichend geachtet werden, kann für die Bewohner ein hohes Risiko in Bezug auf Raumlufthygiene und Schimmelpilz-Wachstum entstehen. Die automatische Fenster-Reihe von VELUX bietet eine gute und vor allem einfache Lösung!
Raumlufthygiene: Wie sieht die rechtliche Seite aus?
Der Planer muss einen Mindestluftwechsel gewährleisten, das fordert jedenfalls die EnEV 2009. In der DIN 1946-6 wird dieses Muss sogar noch etwas konkreter: In der Regel muss es sogar eine nutzerunabhängige Lüftung geben! Bisher war es meistens so, dass beim Einbau manueller Fenster der Hinweis des „regelmäßigen Lüftens“ an den Bewohner gegegeben wurde. Das reicht mittlerweile nicht mehr aus!Wer steht nun in der Pflicht?
Ganz klar: Der Planer! Das ist meistens der Architekt. Doch wie sieht es beim Sanieren aus? Dort findet die Planung meistens ohne einen Architekten statt. Wenn das der Fall ist, geht die Pflicht dann auf den Handwerksbetrieb über!Wann steht man in der Pflicht?
- bei Sanierungen von Ein- sowie Mehrfamilienhäusern, wenn mehr als 1/3 der Fenster ersetzt wird
- bei Sanierungen von Einfamilienhäusern, wenn mehr als 1/3 des Daches neu abgedichtet wird
- bei allen Neubauten