Ihre Pflichten beim Streuen und Schneeschippen

Momentan herrscht in NRW nur eins: Kälte, Schnee und Glatteis. Am Wochenende wird uns eine neue Schneewelle „beglücken“! Das bedeutet für uns, dass wir wieder Schnee schieben und die Gehwege freiräumen müssen. Doch nicht nur hier sollte geräumt werden. Auch die Dächer leiden unter der massiven Schneelast. Wer nicht selbst sein Dach räumen kann oder will, kann auch Dachdeckerbetriebe mit dieser Arbeit beauftragen. Besonders gefährlich wird es dann, wenn sich Schnee- oder Eismassen vom Dach lösen und beispielsweise auf die Gehwege fallen. Das Grundstück sollte stets freigeräumt sein. Sollten Hausbewohner ihrer Räumungspflicht nicht nachkommen, droht großer rechtlicher Ärger, vor allem dann, wenn sich Passanten auf Ihrem Grundstück verletzen. Sollten Sie bereits ein Schneefanggitter auf Ihrem Dach montiert haben, haben Sie Ihre Sicherungspflicht vorerst erfüllt. Dennoch: sich bildende Eiszapfen, die jederzeit herunterkrachen könnten, müssen Sie ebenfalls entfernen (lassen). Auch hier helfen Dachdeckerbetriebe oder Feuerwehr direkt vor Ort. Für die Bekämpfung von Schnee und Eisflächen auf Ihrem Gehweg, haben wir selbstverständlich gutes Streusalz im Sortiment, das Sie in 25kg-Säcken in unserem Lager in Gevelsberg kaufen können! Die oben genannten Schneefanggitter können Sie selbstverständlich ebenfalls bei uns erwerben. Apropos „Schnee auf dem Dach“: Taut der Schnee während der Minusgrade auf dem Dach, könnte dies eventuell ein Anzeichen dafür sein, dass in den Bereichen keine ausreichende Dämmung vorhanden ist. Das sollten Sie unbedingt überprüfen.