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EnEV 2014: Welche Strafe droht eigentlich bei Verstößen?

Unseren Blogeintrag zum Thema "Nachrüstpflicht für die Dämmung der obersten Geschossdecke" haben wir letzte Woche aktualisiert. In dem Artikel haben wir nochmals auf die Dämmpflicht der obersten Geschossdecke hingewiesen! Zur Erinnerung, der Stichtag war der 31.12.2015!

EnEV 2014 Strafe kann drohen!

Doch welche EnEV 2014 Strafe kann dem Hauseigentümer eigentlich bei welchem Verstoß genau drohen? Der nachfolgende Link gibt eine genaue Übersicht der Strafen, die anfallen können, wenn man sich nicht an die aktuelle Energieeinsparverordnung hält. Die Strafen variieren, je nach Vergehen, zwischen 5000,- € und 50000,-€.

EnEV 2014: Welche Strafe droht bei Verstößen? Hier auch nochmals der Hinweis, dass die Dämmpflicht entfallen kann.

Voraussetzung ist folgende

„Gebäude, die als Aufnahmeeinrichtungen oder als Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende oder Flüchtlingen dienen, müssen bis zum 31. Dezember 2018 die oberste Geschossdecken über den beheizten Räumen oder das ungedämmte Dach ausnahmsweise nicht dämmen.“ (Quelle – Neue EnEV 2014: Kurzinfo für die Praxis Energieeinsparverordnung von Melita Tuschinski – Seite 84 – Dämmpflicht für oberste Geschossdecken entfällt EnEV 2014 § 10Absatz (3) )

EnEV 2014 Strafe kann drohen!