Was ist bei Kollegenhilfe zu beachten?

Schulung mit Rechtsanwalt Jan Peterson

Thema: Was ist bei “Kollegenhilfe” zu beachten? (Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung & Scheinselbstständigkeit)

Wann? 25.02.15 – (14:00 – 16:00 Uhr) Das Thema der Schulung gilt als sehr wichtig. Lesen Sie die nachfolgenden Zeilen deshalb mit Bedacht, um den Ernst der Lage zu erkennen! Vielen Handwerkerbetrieben ist nicht klar, dass die sogenannte „Kollegenhilfe“ frühzeitig bei der Bundesagentur für Arbeit angemeldet werden muss, ansonsten gilt sie als illegale Arbeitnehmerüberlassung. Fakt ist, dass illegaler Ver- sowie Entleih strafrechtliche Folgen mit sich bringen kann und hohe Geldstrafen drohen! Vermeiden Sie den unangenehmen Besuch des Zolls an Ihrer Baustelle!

Kollegenhilfe / Illegale Arbeitnehmerüberlassung

Wenn ein Arbeitgeber seinen Angestellten ohne Verleih-Erlaubnis an einen Dritten überlässt, hat dies schwerwiegende Folgen: Zwischen dem Arbeitgeber und dem Entleihenden gilt dann ein Arbeitsverhältnis als zustande gekommen. Ein Verleih ohne Erlaubnis gilt als ordnungswidriges Handeln. Die Erlaubnis muss die Bundesagentur für Arbeit dem Arbeitgeber erteilen. Ein nicht angemeldeter Verleih führt schnell zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 30.000,- €. Jedes Bußgeld, das rechtskräftig ist, wird im Gewerbezentralregister gespeichert. Bei solchen Summen wird einem schnell klar, dass hohe Geldbußen, gerade für kleinere Unternehmen, existenzbedrohend sind. Welche Strafen beim Ver- bzw. beim Entleih drohen, wo der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Strafe im Baugewerbe liegt und wie man sich in solchen Fällen korrekt und strafsicher verhält, erklärt Ihnen ausführlich Rechtsanwalt Jan Peterson. Kosten pro Teilnehmer: 39,- € (zzgl. MwSt.)