EnEV 2014 – Bei fehlender Dämmung bis zu 50.000,- € Geldstrafe

Die neue EnEV kann für Hauseigentümer ein teures Nachspiel haben.

Mit EnEV ist die neue Energieeinsparverordnung 2014 gemeint. Wer sich daran nicht hält, kann nachträglich zur Kasse gebeten werden. Denn: Wer beispielsweise die oberste Geschossdecke nicht richtig dämmt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000€ bestraft werden. Auch Eigentümer, die im kommenden Jahr keinen gültigen Energieausweis für ihre Wohnung oder Haus besitzen, können mit bis zu 15.000€ bestraft werden. Das gilt auch, wenn Haus- oder Wohnungseigentümer ihre Immobilien zum Kauf anbieten und mit Interessenten einen Besichtigungstermin vereinbaren, dann aber nicht den Gebäudepass vorlegen. Das war bisher kein Muss. Auch Interessenten forderten selten die Vorlage des Energieausweises. Ab Mai 2014 gilt das Fehlen des Ausweises als Ortnungswidrigkeit, denn dann setzt die EnEV 2014 in Kraft. Die Bundesländer müssen ab diesem Zeitpunkt die Immobilienbesichtigungen stichprobenartig überprüfen. Schon in den Zeitungsannoncen muss ein klarer Hinweis auf den Energieausweis sowie auf die jeweiligen Energiewerte sein, andernfalls droht auch hier ein Bußgeld. Hierbei gibt es allerdings eine kleine Schonfrist. Die Energiesparverordnung besagt, dass diese Strafe erst ab Mitte 2015 ausgesprochen werden darf, also ein Jahr nach dem Inkrafttreten der neuen EnEV. Von 2014 an werden aber schon die neuen Effizienzklasse für Immobilien eingeführt. Diese müssen auf dem Energieausweis eindeutig vermerkt werden. Mögliche Effizenzklassen können sein: "A+" für höchst effizient oder "H" für unsaniert. Die Liste der Ordnungswidrikeiten nimmt zu. Sie betrifft nun auch Nachrüstpflichten im Gebäudebestand. Anfangs hieß es, dass sich solche Verpflichtungen nicht auf den Bestand beziehen, sondern nur auf Neubauten. Was jetzt u.a. beachtet werden muss: 1. Einige mehr als 30 Jahre alte Öl- und Gaskessel müssen ausgetauscht werden (es sei denn sie sind durch eine Ausnahmeregelung geschützt). 2. Die Dämmung der oberen Geschossdecke bzw. des darüberliegenden Daches von Wohnhäusern wird neu geregelt. Es reicht also nicht mehr aus, dass die Decke "irgendwie gedämmt" ist, wie es eine dafür zuständige Fachkommission einst ausgedrückt hatte. Ab 2016 müssen nämlich die obersten Decken einen Mindestwärmeschutz nach DIN-Baunnorm vorweisen können, ansonsten droht eine Strafe. Mieter könnten in Zukunft die Hauseigentümer anzeigen, wenn die Decke nicht wie gefordert gedämmt wird - und das kann eine Strafe von bis zu 50.000€ mit sich führen. Schon seit der EnEV 2002 ist diese Dämmung im Prinzip vorgeschrieben. Sie soll dazu dienen, dass die teuer produzierte Heizwärme im Gebäude sich zu schnell und zu leicht verflüchtigt. Doch Verstöße sind bisher nicht bestraft worden, obwohl sich viele Mieter beschwert hatten. Die Länder hatten bis dahin keine Möglichkeit zur Abmahnung, was sich jetzt aber ändert!